Hautkrebsvorsorge
Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die "Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs". Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:
- Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)
- Basalzellkarzinom
- Spinozelluläres Karzinom
Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden.
Zum Hautkrebs-Check gehören:
- Anamnese
- Visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes
- Befundmitteilung und Beratung
- Dokumentation
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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