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Notfalldatensatz – enthält wichtige medizinische Informationen für eine schnelle, vielleicht lebensrettende ärztliche Hilfe. Die Speicherung der Daten ist freiwillig.
Persönliche Erklärungen - ergänzend zu den Notfalldaten können Informationen angelegt werden, wo persönliche Erklärungen wie Organspendeausweis, Patienten-verfügung oder Vorsorgevollmachten aufbewahrt werden bzw. hinterlegt sind.
In bestimmten Notfall- oder Behandlungssituationen können Ärzte durch diese Informationen erfahren, dass es eine solche Erklärung gibt und wo sie zu finden ist. Die Speicherung der persönlichen Erklärungen ist freiwillig.
Elektronischer Medikationsplan – die Speicherung verordneter Medikamente erleichtert den Überblick. So können unerwünschte Wechsel- und Nebenwirkungen verhindert werden. Die Speicherung des Medikationsplans ist freiwillig.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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